Dienstsiegel
Dienstsiegel im Online-Lexikon für Stempel und Schilder
Ein Dienstsiegel wird von einem Amt oder Behörde sowie von einem Gericht, Notar, Gerichtsvollzieher, einem Steuerberater oder einer anderen dazu befugten Stelle (z.B. Standesamt, Schule oder Bundeswehr) bzw. Berufsgruppe als Siegel geführt. Es dient meist zur Kennzeichnung auf behördlichen Urkunden zur Beglaubigung der Orginalität der Unterschrift des unterzeichnenden Beamten. Weiterhin dient es zum Verschluß einer Sache (z.B. Zollplombe).

Farbdruckstempel als Siegel
Dienstsiegel-Stempel dürfen nur mit amtlicher Bescheinigung angefertigt werden. Ein Erlaß regelt, wer welche Siegelform führen darf bzw. die Verwendung zu welchem Anlaß.
Nach § 136 Strafgesetzbuch ist die Beschädigung, Ablösung oder Unkenntlichmachung eines Dienstsiegels als Siegelbruch in Deutschland unter Strafe gestellt.
Siehe auch: Bundessiegel, Dienstsiegelstempel, Rundstempel.
Mehr Informationen zu Dienstsiegel bei Wikipedia.
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