Hauptstempel

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Mit einem Hauptstempel wird durch die Verwaltungsbehörde (z.B. dem Eichamt) an einem eichfähigen Messgerät gekennzeichnet, daß eine Eichung durchgeführt wurde. Zusätzlich ist das Eichungsjahr vermerkt. Dieses Siegel wird daher oft als "Eichmarke" bezeichnet.

Hauptstempel sind häufig als Plombe (z.B. Wasseruhr) oder als besondere Aufkleber bzw. Etiketten (z.B. Zapfsäulen, Waagen) ausgeführt, die vor einer Öffnung oder Justage des Messgerätes entfernt bzw. beschädigt werden müssen. Nur bei einem unverletzten Hauptstempel gilt das Messgerät als valide geeicht. Die Gültigkeit endet vorzeitig u. a. dann, wenn das Messgerät nach der Eichung die Fehlergrenzen nicht einhält oder das Stempelzeichen (Hauptstempel oder Sicherungsstempel bzw. Plombe) zerstört wurde.

Größere und aufwendigere Messgeräte besitzen außerdem Sicherungsstempel zur Verhinderung eines unbemerkten Öffnens des Messgerätes. Wie die Hauptstempel sind Sicherungsstempel mit dem Zeichen der Prüfstelle versehen, jedoch ohne Jahresbezeichnung.

Gemeinsame Standards sind hierfür in der EU festgesetzt worden. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt die höchste Stelle für die Eichung, mit örtlichen Eichämtern in den einzelnen Ländern.

Siehe auch: Plombe, Zollplombe, Plombendraht, Plombenzange.

Mehr Informationen zu Hauptstempel bei Wikipedia.

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