Siegel
Definitionen und Informationen direkt vom Hersteller
Das Siegel (lat. sigillum = Bildchen) ist eine Art der Beglaubigung von Urkunden oder die Sicherstellung der Unversehrtheit von Gegenständen (z.B. Tür) oder Behältnissen (z.B. Briefumschlag). Für Briefumschläge und Urkunden wird z.B. eine Petschaft verwendet, die in eine weiche Masse (= Siegellack oder Wachs) gedrückt wird. Anschließend erhärtet der Siegellack bzw. das Wachs.
Rechtliches
Rechtlich ist jedes "Siegel" einzigartig (im Gegensatz zu beliebig herstellbaren "Stempeln"). Wer es führen darf, ist eigens geregelt. Bei amtlichen Siegeln ist z.B. ein unbrauchbar gewordenes Siegel nur bei Anwesenheit eines Zeugen und mit einem dementsprechenden Niederschrift vernichtbar, ein unbrauchbarer Stempel wird dagegen zerschnitten und entsorgt.
Das Beschädigen, Ablösen oder Unkenntlichmachen eines Siegels ist als Siegelbruch nach § 136 Strafgesetzbuch in Deutschland unter Strafe gestellt.
Mehr Infos
Siehe auch: Siegelstempel, Dienstsiegel, Dienstsiegelstempel.
Mehr Informationen zu Siegel bei Wikipedia.
Seitenanfang | Lexikonübersicht | Produkte | FAQ | Online Shop | Startseite


