Stempelsteuer

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Als Stempelsteuer (auch Stempeltaxe) bezeichnet man einige historische Staatsabgaben, d.h. sowohl Steuern wie auch Gebühren. Diese wurden ursprünglich durch das Abstempeln von entsprechenden Papieren oder Gegenständen mit einem Stempel erhoben.

In der Bundesrepublik wurde bis zum Jahr 1991 vom Fiskus eine Wechselsteuer verlangt, die den Charakter einer Stempeltaxe hatte. Die einzelnen Bundesländer verfügten über unterschiedliche  Erbschaftsstempel, Urkundenstempel und Gebührenstempel.

Stempelsteuern gibt es heute noch in verschiedenen Ländern. Einerseits in Form von Stempelgebühren, zum Beispiel bei der Ausstellung von Beurkundungen oder Ausweisen, andererseits in Form von Stempelabgaben.

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