Zollplombe

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Unter Zollplombe versteht man in der Bundesrepublik Deutschland den aus einem Metallstück (zumeist Aluminium) mit zwei Löchern und einer rot-grünen Kordel mit eingewebten Draht aus Metall bestehenden Zollverschluss, der eine Warenlieferung nach Begutachtung durch die Zollbehörde vor unerlaubtem Zugriff schützt.

Das Bleistück, durch welches die Plombenschnur (= Plombendraht) eingefädelt wurde, wird unter Zuhilfenahme einer Plombenzange verschlossen. Die Zange prägt das Blei mit einem aus einem Buchstaben und einer Zahlenkombination bestehendem Kurzzeichen. Das Kürzel ist einmalig vergeben.

Bei den Zollplomben unterscheidet man zwischen

Das unerlaubte Entfernen oder Öffnen der Zollplombe ist in Deutschland strafbar (Siegelbruch). Die einzige Ausnahme hiervon stellt die Entfernung des Siegels durch Unternehmen dar, die hierzu über die Erlaubnis ihres Hauptzollamtes (Bewilligung "Zugelassener Empfänger") verfügen.

Siehe auch: Plombe.

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