Dienstsiegel

Ein Dienstsiegel wird von einem Amt oder einer Behörde sowie von einem Gericht, Notar, Gerichtsvollzieher, Steuerberater oder einer anderen dazu befugten Stelle (Standesamt, Schule, Bundeswehr usw.) beziehungsweise Berufsgruppe als Siegel geführt. Es dient meist zur Kennzeichnung auf behördlichen Urkunden zur Beglaubigung der Originalität der Unterschrift des unterzeichnenden Beamten. Weiterhin dient es zum Verschluss einer Sache (zum Beispiel als Zollplombe).

Dienstsiegelstempel

Dienstsiegelstempel zum Druck des Dienstsiegels sind heutzutage weit verbreitet und haben die klassischen Dienstsiegel wie man sie aus Filmen kennt aus Kostengründen abgelöst. Außerdem sind sie leichter zu handhaben.

Rechtliches

Dienstsiegelstempel werden nach besonderen Verordnungen und Richtlinien für Körperschaften des öffentlichen Rechts angefertigt. Die Bestimmungen und Vorschriften für Dienstsiegel betreffen Inhalt, Größe und Form der Rundstempel sowie die zu verwendenden Schriften.

Dienstsiegelstempel dürfen nur mit amtlicher Bescheinigung angefertigt werden. Ein Erlass regelt, wer welche Siegelform führen darf oder zu welchem Anlass; es genutzt werden darf.

Nach § 136 Strafgesetzbuch ist die Beschädigung, Ablösung oder Unkenntlichmachung eines Dienstsiegels als Siegelbruch in Deutschland unter Strafe gestellt.

Ausführungen

Am häufigsten werden Farbdrucksiegel in Form eines Metall-, Messing-, Polymer- oder Gummistempels verwendet, zum Beispiel Kirchensiegel, Behördensiegel, Bundessiegel, Schulsiegel oder Bundeswehrsiegel. Daneben sind auch farblose Prägesiegel gebräuchlich, zum Beispiel als Notarstempel.

Bundessiegel

Das Bundessiegel ist ein Rundstempel, der mittig den Bundesadler trägt. Der Stempel enthält um das Siegel herum einen Rand und der Text wird im Rundsatz um den Bundesadler gesetzt.

Großes und kleines Bundessiegel

Das große Bundessiegel darf vom Bundespräsidenten und dem Bundeskanzler / der Bundeskanzlerin benutzt werden. Das kleine Bundessiegel kann von Bundesbehörden wie der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesfinanzministerium oder dem Bundesfamilienministerium eingesetzt werden. Es ist in Deutschland das Amtssiegel aller Bundesbehörden.

Synonyme

  • Urkundenstempel
  • Amtsstempel
  • Behördenstempel
  • Dienststempel
  • Farbdrucksiegel

Siehe auch

Weblinks