IPPC Stempel

Die Normen für den Import von Holzverpackungen werden weltweit immer mehr aufeinander abgestimmt. Hierbei ist der International Plant Protection Convention Standard (IPPC) mit den zugehörigen Behandlungsverfahren nach den International Standards for Phytosanitary Measures (ISPM) als Grundlage festgelegt.

Nach dem IPPC-Standard müssen Verpackungen aus massiven Holz

  • entrindet,
  • entsprechend behandelt (Begasung mit Methylbromid oder Hitzebehandlung) und
  • zur Bescheinigung der Erfüllung der Standardregeln entsprechend gekennzeichnet beziehungsweise gestempelt worden sein.

Als Stempelfarbe für die ISPM-15-Markierung mit einem IPPC-Stempel darf kein rot oder orange verwendet werden, denn diese Farben werden international für die Kennzeichnung gefährlicher Güter genutzt. Die Markierung, Kennzeichnung oder Stempelung informiert über die Behandlungsmethode, den Ort und den Herstellungsbetrieb. Sie wird sowohl für Holzverpackungen als auch für Paletten benutzt. Der Abdruck muss folgendes beinhalten:

  • IPPC Logo
  • Länderkennung (beispielsweise DE für Deutschland)
  • Bundesland (beispielsweise NW für Nordrhein-Westfalen)
  • Registriernummer des Betriebes
  • Behandlungsmethode des Holzes.

Export nach China

Bereits seit dem 01. Januar 2006 muss der IPPC Stempel auf allen Verpackungen und Paletten aus Holz gut sichtbar angebracht sein. Zusätzlich hat der chinesische Empfänger sowohl die Originalbescheinigung über die Behandlung als auch die Kopie des Sales Contract beim Shanghai Quarantine Bureau vorzulegen. Grundsätzlich werden alle Importe seit diesem Zeitpunkt nur nach entsprechender Prüfung freigegeben. Lieferungen, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, werden durch die Behörden vor Ort in China nicht freigegeben und entweder zurückgesandt oder entsorgt. Deswegen sollte vor dem Export nach China ein ISPM 15 Markierwerkzeug angeschafft werden.

Synonyme

  • ISPM 15 Stempel
  • Palettenstempel

Siehe auch