Kanzleistempel

Unter Kanzleistempel werden Stempel verstanden, die insbesondere von Rechtsanwälten, Notaren und auch Steuerberatern verwendet werden.

Die bekannteste Form ist sicher das runde Farbdrucksiegel, zum Beispiel für amtliche Beglaubigungen. Deswegen dürfen diese Stempel nur nach Vorlage der Bestallungsurkunde (per Fax ist ausreichend) hergestellt werden.

Beispiele

Weitere Beispiele sind Vorgangsstempel für Anwälte:

  • Abschrift an Mandant
  • Abschrift für Gegner
  • Anlage
  • Beglaubigt - Notar/Notarin
  • Beglaubigt - Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
  • Beglaubigte Abschrift
  • Beglaubigte Fotokopie
  • Beglaubigte Kopie
  • Entwurf
  • Fristsache
  • Gegner hat Abschrift
  • Kopie
  • Kopie für Gegner
  • Kopie für Mandant
  • Mandant hat Abschrift
  • Mandant hat Kopie
  • Notar/Notarin
  • Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
  • Verteidigerpost
  • Vollstreckbare Ausfertigung
  • Zweitschrift

Zudem werden in Kanzleien Standardtypen wie Eingangsstempel und Gebuchtstempel verwendet. Individuelle Typen sind Fristenstempel und Adressstempel. Für den Kanzleibedarf sind daher viele Muster im Shop angelegt.

Synonyme

  • Vorgangsstempel
  • Steuerberaterstempel
  • Rechtsanwaltsstempel

Siehe auch