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Kanzleistempel
Kanzleistempel sind Stempel, die insbesondere von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern verwendet werden.
Die bekannteste Form ist das runde Farbdrucksiegel, welches zum Beispiel für amtliche Beglaubigungen genutzt wird. Deswegen dürfen diese Stempel nur nach Vorlage der Bestallungsurkunde (per Fax ist ausreichend) hergestellt werden.
Beispiele
Weitere Beispiele sind Vorgangsstempel für Anwälte:
- Abschrift an Mandant
- Abschrift für Gegner
- Anlage
- Beglaubigt - Notar/Notarin
- Beglaubigt - Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
- Beglaubigte Abschrift
- Beglaubigte Fotokopie
- Beglaubigte Kopie
- Entwurf
- Fristsache
- Gegner hat Abschrift
- Kopie
- Kopie für Gegner
- Kopie für Mandant
- Mandant hat Abschrift
- Mandant hat Kopie
- Notar/Notarin
- Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
- Verteidigerpost
- Vollstreckbare Ausfertigung
- Zweitschrift
Zudem werden in Kanzleien Standardtypen wie Eingangsstempel und Gebuchtstempel verwendet. Individuelle Typen sind Fristenstempel und Adressstempel. Die Firma Stempel-Wolf hat deswegen für den Kanzleibedarf viele Muster angelegt, die individuell angepasst und sofort bestellt werden können.
Synonyme
- Vorgangsstempel
- Steuerberaterstempel
- Rechtsanwaltsstempel